Geschichte

Ist die BRD ein Unrechtsstaat?

Natürlich nicht. Unrecht geschieht zwar hin- und wieder dem Einzelnen, die Masse bleibt jedoch davon verschont. Aber: War das in der DDR nicht ähnlich? Experten (oder jene, welche dafür gehalten oder zu solchen gemacht werden) verweisen da gerne auf das Grundgesetz, auf Presse- und Meinungsfreiheit, auf die Freiheit zur Entfaltung nebst Reisefreiheit. Wie wir reflektierten Erwachsenen wissen, bedeutet das geschriebene Wort nicht gleichzeitig die praktische Umsetzung.

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Gesetze, Gesetze
In der Verfassung der DDR (Aus. 1974) liest sich das unter anderem etwa so:

Artikel 20
1. Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.

… und das BRD-Grundgesetz:

Artikel 1
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Artikel 4
1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Klingt beides gut. Doch wie ist das nun wirklich mit dem Unrecht des Einzelnen, Entnazifizierung, Radikalenerlass, Hartz IV, NSA-Skandal und deutschen „Bürgern in Uniform“, die in der Pampa verheizt und traumatisiert werden? Ist das Recht oder Unrecht?

Verfassung der DDR 1949

Rückschau
Zum 3. Oktober darf man mal wieder hinterfragen. An jenem Oktobertag nämlich vor vierundzwanzig Jahren trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. Keine „Wiedervereinigung“, sondern ein Beitritt, ein Anschluss und Punkt. Und vor einem Vierteljahrhundert gar fiel der „antifaschistische Schutzwall“, der mit Billigung der Alliierten entstand, allein durch Ostdeutsche. Keine solidarische Montagsdemo in Hamburg, München oder Stuttgart, an die ich mich irgendwie erinnern könnte.

Seit einigen Wochen wird – wie jedes Jahr um diese Zeit – das vermeintliche DDR-Gespenst wieder zum Leben erweckt. Wir sehen die immer gleichen Filmstreifen von der österreichisch-ungarischen Grenze, der Prager Botschaft und Westpolitiker, die den Ossis die große Freiheit verkünden. Es flimmern Sendungen, in der „Experten“ über den „Unrechtsstaat DDR“ fabulieren und Ostdeutsche – sofern sie keine dramatische Fluchtgeschichte zu erzählen haben – die Vorzüge mancher DDR-Errungenschaft preisen.

Drill schon in der Kita
Entweder habe ich das Böse verdrängt oder hatte einfach Glück, nicht in den Fängen der Diktatur erwürgt worden zu sein. Medial gefühlt begann also der Drill bereits in der Kinderkrippe – durch Schreien auf Kommando. Im Kindergarten bauten wir dann aus selbst geschnitzten Bausteinen T-72 Panzer und in der Schule war täglich Appell mit Gruß zur DDR-Fahne. Wer nicht mitmachte, wurde in einem schwarzen Auto abgeholt. Sie erinnern sich nicht? Dann vielleicht mal eine ereignisbezogene Talkshow schauen oder Mainstream-Artikel lesen, die jährlich so rund um den Dritten des Monats Oktober verfasst werden.

Fazit
Natürlich, aus BRD-Sicht war die DDR ein „Unrechtsstaat“. Doch warum immer diese Vergleiche? Machen wir doch mit Bhutan auch nicht. Recht war in der DDR politisch motiviert und vom Führungsanspruch der SED geprägt. Das die heute politisch Mächtigen das gerne ähnlich hätten, ist reine Spekulation. Mir fällt dazu noch ein beliebter Richterspruch ein: „Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Dinge.“ Könnte ja mit dem Unrecht auch so sein.

Quellen:
– Privat
documentarchiv.de (DDR-Verfassung)
gesetze-im-internet.de (BRD-Grundgesetz)

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