Rumaraccognac

der laden

Ein verlassenes Ladenlokal in Kreuzberg führte mich zum Handbuch der Drogisten-Praxis – Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893: „Unter Spiritus und Branntwein versteht das Gesetz jede Art von rohen und gereinigten, einfachen oder mit anderen Stoffen versetzten geistigen Flüssigkeiten (also auch Rum, Arrak, Cognac, Liköre, Magenbitter, gemischter oder destillirter Kümmelschnaps etc.).

Branntwein im technischen Sinne umfasst jede aus Wasser und Alkohol bestehende Flüssigkeit, die aus verschiedenartigen Pflanzenstoffen durch Gährung und Destillation gewonnen wird.“ Arac ist ein weingeistiges Destillat, welches in Ostindien teils aus dem zuckerreichen Safte einiger Palmen, teils aus Reis bereitet werden soll. Prost!

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