Geschichte, Soljanka

Vergleich auf Krücken

(© A. Nový)

Da haben doch dieser Tage wirklich ehemals wichtige Zeitungen und in Folge gute Menschen ein Foto gepostet, dass ein verlassenes Camp von DDR-Flüchtlingen im Spätsommer 1989 zeigen soll. Und um daraus einen absurden Vergleich mit der heutigen Flüchtlingsproblematik zu machen. Dankbares Futter für die meisten anderen Qualitätsmedien. Doch dieser Vergleich hinkt nicht nur, er geht auf Krücken.

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Der Autor gehörte damals nicht zu den verhältnismäßig wenigen Menschen, die aus dem Osten flohen. Auch, weil es trotz bröselnder Altbaufassaden und ewiger Einheitsbreipartei-Langeweile wenig persönlichen Anlass gab. Die DDR vegetierte, das spürte man irgendwie. Eine unsichere, aber auch spannende Zeit, in der selbst der untergehende Staat noch versuchte, kleine Reförmchen zu backen oder mindestens aber solche zu suggerieren. Westantennen wurden damals jedenfalls nicht mehr von den Dächern geholt.

An Plumpheit nicht zu überbieten war dann schließlich ein Artikel im „Neuen Deutschland“, der den Untertanen aufzeigen sollte, wie „BRD-Bürger gemacht“ würden. Linkische Propaganda, um die eigenen Unzulänglichkeiten zu kaschieren.

(© A. Nový)

Die DDR-Staatsmacht zeigte in den „wilden“ Herbsttagen 1989 Präsenz und war doch selbst nicht mehr von der eigenen Rettung überzeugt. Schon daher kein zweites 1953, kein 1956, kein 1968 und schließlich auch keine „chinesische Lösung“ von 1989. Todesopfer? Bürgerkrieg? Wir hätten es sicher spätestens durch die Westmedien erfahren. Über die Zahl der DDR-Bürger, die das Land gen Westen verließen, streiten sich die Götter: Es sollen bis zum Mauerfall am 9. November etwa 200.000 gewesen sein. Sicher ist das nicht.

Doch sie flohen nicht vor Krieg und Tod und Terror, nicht aus religiösen Gründen. Es waren die fehlenden materiellen wie reisefreiheitlichen Aussichten vor Ort, die diese Menschen in den goldenen Westen drängten. Sie waren Deutsche im Sinne des BRD-Grundgesetzes. Jeder DDR-Bürger hatte in der BRD Anspruch auf einen BRD-Reisepass. Das Bundesverfassungsgericht folgerte aus dem „Wiedervereinigungsgebot“, dass die Verleihung der DDR-Staatsbürgerschaft automatisch zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes führte.

Alles klar?

Quellen: Deutsche Botschaft Prag, Wikipedia, Youtube

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