Geschichte

Konsum

„In den Konsum gehen“ war in der DDR ein bekannter Ausspruch. Umgangssprachlich wurde „Konsum“ oft für Lebensmittelgeschäfte allgemein verwendet. Offiziell galt dieser Name nur für die Verkaufsstellen dieser Genossenschaft. Gelegentlich wurde der Begriff (vor allem auf dem Land) auch auf andere kleine Geschäfte dieser Art übertragen („Dorfkonsum“). 198 Konsumgenossenschaften waren (Stand 1989) in Bezirksverbänden organisiert und diese wiederum im Verband der Konsumgenossenschaften der DDR.

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Dem Verband selbst als wirtschaftleitendes Organ unterstand das ZU Konsument, welches Kaufhäuser unter dem Namen konsument betrieb. Weiterhin gehörten zum Verband 28 Industrieunternehmen (u.a. Teigwaren Riesa, Gewürzmühle Schönbrunn, Röstfein Magdeburg, Melde Cottbus, Bürstenfabrik Stützengrün, Zündwaren Riesa), mehrere Schulungseinrichtungen und das Konsum-Erholungsheim Oberhof.

Der konsumgenossenschaftliche Großhandel wurde in der DDR verstaatlicht. Insbesondere das Fehlen eines eigenen Großhandels erwies sich später nach der Wiedervereinigung unter marktwirtschaftlichen Wettbewerbsbedingungen – neben nicht geklärten Eigentumsverhältnissen bei Grund und Boden – als entscheidender Wettbewerbsnachteil.


 

Der „Konsum“ war nach der (staatlichen) HO (Handelsorganisation) die größte in der DDR. Konsumgenossenschaften waren bereits in der DDR private Unternehmen, gehörten ausschließlich ihren etwa 4,5 Mio. Mitgliedern und fielen nach 1990 deshalb nicht in den Zuständigkeitsbereich der Treuhand.

Zu den Konsumgenossenschaften gehörten auch größere Geschäfte in den Städten, vor allem Kaufhallen sowie die Kaufhausketten konsument und kontakt. Darüber hinaus wurden Gaststätten (Konsumgaststätten) betrieben, die zum Teil auch als sogenannte „Kommissionsgaststätten“ an private Wirtsleute verpachtet wurden.

Zur Konsum-Handelskette gehörten außerdem mehr als 150 Betriebe, davon 28 durch den VdK zentral geleitete, in denen Waren des täglichen Bedarfs und Konsumgüter hergestellt wurden. Dies vor allem in Back- und Fleischwarenbetrieben.

Für jeden Einkauf in einer Konsum-Verkaufsstelle gab es für Mitglieder der Konsumgenossenschaft Wertmarken in Höhe des getätigten Umsatzes – aufgerundet auf ganze Mark-Beträge. Dazu musste an der Kasse der Mitgliedsausweis vorgezeigt werden. Die Marken klebte man dann bis zum Jahresende in gelbe Din-A-6-Heftchen. Besonders für die Einer und Fünfer brauchte man meist zusätzliche Einlegeblätter.

Die zusammengerechneten und mit den Rabattmarken nachgewiesenen Umsätze wurden an die Konsumzentralen in den einzelnen Städten oder Bezirken eingereicht. Nach einer Überprüfungszeit erhielt das Konsummitglied zu einem zuvor bekannt gegebenen Termin in der entsprechenden Verkaufseinrichtung eine Rückvergütung in bar ausgezahlt.

Quelle: Wikipedia, Privat.

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